Amtsgericht Köthen
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Das Gericht ist eines von 25 Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt.
Kontakt
Amtsgericht Köthen
Friedhofstraße 48
06366 Köthen (Anhalt)
Tel.: (03496) 422-0
Fax: (03496) 422-150
Hier finden Sie die Durchwahlnummern der Abteilungen.
E-Mail: ag-koet(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zum E-Mail-Verkehr.
Kontaktformular
Behörden- und Geschäftsleitung
Direktorin des Amtsgerichts
Cornelia Meyer
Geschäftsleiterin des Amtsgerichts
Susan Frömmigen-Kessner
Die Behörden- und Geschäftsleitung erreichen Sie unter der oben genannten E-Mail-Adresse.
Sprechzeiten
Montag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
14.00 Uhr - 17.00 Uhr | |
Mittwoch | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Hinweis:
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist in Ihrem eigenen Interesse - insbesondere außerhalb der Sprechzeiten - eine vorherige Terminsvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll und zu empfehlen. Ansprechpartner für die Terminsvereinbarungen sind die Geschäftsstellen des Amtsgerichts.
Anträge und Erklärungen, die Sie dem Gericht gegenüber abgeben wollen, werden lediglich protokolliert. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Einlasskontrolle
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen. Alle Besucher werden darauf hingewiesen, dass Waffen oder andere gefährliche Gegenstände grundsätzlich nicht mit ins Gericht gebracht werden dürfen.
Barrierefreier Zugang
Das Gericht verfügt über einen Fahrstuhl, der vom Haupteingang des Gerichts erreichbar ist.
Auf dem Justizparkplatz sind zwei Behindertenparkplätze vorhanden.
Es wird um vorherige Anmeldung unter Tel. (03496) 422-0 gebeten.
Im Erdgeschoss befindet sich das Behinderten-WC.
Eine Übersicht zum barrrierefreien Zugang bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften finden sie hier.
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Über diesen Link finden Sie die behördliche Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Köthen.
Diese Datenschutzerklärung bezieht sich nicht auf die Datenverarbeitung innerhalb des Landesportals (Domain: sachsen-anhalt.de) sondern auf die Datenverarbeitung bei dem Amtsgericht Köthen.
Die Datenschutzerklärung des Landesportals finden Sie über diesen Link.
Sachliche Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist regelmäßig das Eingangsgericht. Es entscheidet grundsätzlich durch Einzelrichter (§ 22 GVG) oder Rechtspfleger, in gewissen Fällen durch den Urkundsbeamten.
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht insbesondere zuständig für
- Ansprüche bis zu einem Wert von 5.000 Euro,
- Wohnungsstreitigkeiten (§ 23 GVG),
- Kindschafts- und Unterhaltssachen (§ 23a GVG) sowie
- Familiensachen (§ 23b GVG).
Daneben ist das Amtsgericht Vollstreckungs-, Insolvenz-, Versteigerungs-, Nachlass- und Betreuungsgericht sowie Grundbuchamt.
Einige Angelegenheiten werden nicht von allen Amtsgerichten durchgeführt, sondern sind entweder nur auf bestimmte bzw. auch auf ein Amtsgericht konzentriert worden. Hierzu einige Beispiele:
Insolvenzverfahren werden nur an den Amtsgerichten der Landgerichtsstandorte durchgeführt, also den Amtsgerichten Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und Stendal.
Mahnverfahren werden für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausschließlich von dem Amtsgericht Aschersleben, dem Gemeinsamen Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, bearbeitet.
Registerverfahren sind ausschließlich dem Amtsgericht Stendal als zentralem Registergericht zugewiesen. Es führt das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister für Sachsen-Anhalt.
Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Dessau-Roßlau ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für Sachsen-Anhalt.
Informationen zu Aufgaben der Gerichtsvollzieher, Durchführung einer Zwangsvollstreckung sowie einen herunterladbaren Zwangsvollstreckungsauftrag finden Sie unter Gerichtsvollzieherwesen.
In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit auf Vergehen und Verbrechen, soweit nicht nach § 24 GVG die Zuständigkeit eines höheren Gerichts gegeben ist. Es entscheidet ein Strafrichter oder das Schöffengericht, bestehend aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen). Hinzu kommen die Ordnungswidrigkeitssachen, vornehmlich Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Downloads
Die Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Bezirken der Amtsgerichte finden Sie in der Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt".
Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln in Strafsachen hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.