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Grundbuchamt

Örtliche Zuständigkeit

Beim Grundbuchamt Köthen werden die Grundbücher für die in der Stadt Köthen (Anhalt) und im ehemaligen Kreis Köthen* gelegenen Grundstücke geführt. Das Grundbuchamt ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch, aus dem die rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) an den Grundstücken ersichtlich sind.

Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (zum Beispiel Lage des Grundstücks, Grenzverlauf) ist ausschließlich Aufgabe des Vermessungsamtes (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt). Lagepläne können daher nur dort angefordert werden.
 
* Durch die Gebietsreform in Sachsen-Anhalt hat sich die Zugehörigkeit einiger Gemeinden geändert. Sie können die Zuständigkeit über das Ortsverzeichnis überprüfen. (Achtung! Sie werden weitergeleitet auf www.justiz.de - das gemeinsame Justizportal des Bundes und der Länder.)

Antrag auf Grundbuchauszug

Einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges finden Sie hier.

(Dokument im PDF-Format. Achtung! Das Dokument ist nicht barrierrfrei).

Beachten Sie bitte unbedingt die nachstehenden Hinweise. 

Grundbuchauszug und Grundbucheinsicht - allgemeine Hinweise

Wer erhält einen Grundbuchauszug oder Grundbucheinsicht?

  • Der Eigentümer des Grundstücks und der Berechtigte eines eingetragenen Rechts (zum Beispiel Grundschuld, Nießbrauch, Geh- und Fahrtrecht).
  • Andere Personen dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegen können (zum Beispiel als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels gegen den eingetragenen Eigentümer).
  • Kein berechtigtes Interesse haben zum Beispiel Kauf- oder Mietinteressenten, die durch die Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen. Ist ein berechtigtes Interesse nicht gegeben, ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder eines Berechtigten vorzulegen.

Wie erhalte ich einen Grundbuchauszug oder Grundbucheinsicht?

  • durch persönliche Vorsprache beim Grundbuchamt unter Vorlage eines Ausweisdokuments
  • Anforderung eines Auszugs (schriftlich oder per Telefax) mit Unterschrift des Antragstellers
  • durch das automatisierte Abrufverfahren; § 133 GBO (nähere Hinweise erhalten Sie hier

Wichtig:
Anforderungen per Telefon oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Eine Übersendung des Grundbuchauszuges per E-Mail ist nicht statthaft.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei. 
  • Der amtliche (beglaubigte) Ausdruck kostet 20,- Euro.
  • Der einfache (unbeglaubigte) Ausdruck kostet 10,- Euro. 

Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.

Sprechzeiten, Erreichbarkeit des Grundbuchamtes

Das Grundbuchamt befindet sich im Erdgeschoß und ist barrierefrei erreichbar.

Sie erreichen das Grundbuchamt zu den normalen Sprechzeiten

Die Telefondurchwahlen finden Sie hier