e-Rechnung
Der elektronische Rechnungsverkehr bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt.
Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen über die organisatorische Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs ("e-Rechnung") bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt.
Allgemeine Informationen
Das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt (E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA) dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Die Richtlinie legt Regeln für die Verfahren öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Durchführung von Wettbewerben fest (Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie). Öffentliche Aufträge sind zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern und einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern schriftlich geschlossene entgeltliche Verträge über die Ausführung von Bauleistungen, die Lie-ferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen (Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der Richtlinie). Der Gesetzgeber hat die Landesregierung ermächtigt, die organisatorische und technische Ausführung im Verordnungswege zu regeln.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter https://mf.sachsen-anhalt.de/it/e-rechnung/
Rechtliche Grundlagen
Nutzungsbedingungen
Die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des E-Rechnungsportals des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
Anmeldung
Leitweg-ID
Die für die Übersendung der E-Rechnung erforderliche Leitweg-ID der Dienststelle lautet: 15-1317-10
Wichtiger Hinweis
Anträge in Rechtssachen sowie Vergütungsansprüche (z.B. Vergütungsansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts oder bestellten Pflichtverteidigers, eines Sachverständigen, Dolmetschers oder Übersetzers, eines Betreuers oder Vormunds) können nicht über die zentrale Rechnungseingangsplattform geltend gemacht werden.