Nachlassangelegenheiten
Diese Seite befindet sich derzeit noch im Aufbau.
Allgemeine Hinweise zu den Verfahren vor dem Nachlassgericht
Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen als allgemeine Hinweise in Vorbereitung auf eine Nachlassangelegenheit beim Amtsgericht Köthen dienen.
Das Nachlassgericht regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod einer Person.
Verfahren vor dem Nachlassgericht sind z.B.:
- Verwahrung und Eröffnung von Testamenten
- Erteilung eines Erbscheines
- Ausschlagung des Erbes
- und anderes
Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des Nachlasgerichtes richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. War der letzte gewöhnliche Aufenthalt der Erblasserin oder des Erblassers im Kreis Köthen, dann ist das Amtsgericht Köthen als Nachlassgericht örtlich zuständig.
Das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) können Sie auch unter folgendem (externen) Link ermitteln:
Kontakt
Die Kontaktdaten des Amtsgerichts Köthen finden Sie hier.
Sprechzeiten:
Die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Köthen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Mittwochs findet kein Sprechtag in Nachlasssachen statt.