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Hinweise für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr

Das zentrale Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Köthen ist auch unter der Adresse ag-koethen[æ]egvp.de-mail.de erreichbar, wobei [æ] durch das @-Zeichen ersetzt werden muss.

Unter dieser Adresse können allerdings nur DE-Mail-Nachrichten (nicht: allgemeine E-Mails) eingereicht werden.

Bitte beachten Sie:

Das De-Mail-Postfach wird ab dem 01.12.2024 nicht mehr erreichbar sein.

Einzelheiten zu weiteren Dateiformaten und technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den Informationen „Elektronischer Rechtsverkehr" auf der linken Spalte der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Auf der Internet-Seite https://webegvp.justiz.de/ finden Sie auch die Möglichkeit, über ein Online-Formular (sog. Web-EGVP) rechtsverbindlich Dokumente bei Gericht einzureichen.

Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz Sachsen-Anhalts finden Sie hier.

Über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.