Menu
menu

Elektronische Kostenmarken

Elektronische Kostenmarken bieten Ihnen die Möglichkeit u.a. Gerichtskostenvorschüsse bargeldlos per Kreditkarte oder Überweisung zu bezahlen.
 

Die Verwendung von elektronischen Kostenmarken ist in Sachsen-Anhalt seit dem 1. Januar 2024 möglich.

Eine Kurzübersicht finden Sie hier.

Nähere Informationen zum Verfahren der Elektronischen Kostenmarke finden Sie hier.

Elektronische Kostenmarken können hier erworben werden. 
(Sie werden weitergeleitet auf das Gemeinsame Justizportal des Bundes und der Länder)