Anträge und Formulare
Anträge und Formulare
Nachfolgend finden sie einige Anträge und Formulare zum Ausdrucken.
Prozeßkostenhilfe
Erteilung Grundbuchauszug
Hier finden Sie einen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges (nicht barrierefrei).
Antrag Testamentseröffnung
Hier finden Sie einen Antrag auf Eröffnung eines handschriftlichen Testamentes (nicht barrierefrei).
Reichen Sie hierzu bitte die Sterbeurkunde im Original ein.
Anregung zur Einrichtung einer Betreuung
Hier finden Sie einen Antrag zur Einrichtung einer Betreuung (nicht barrierefrei).
Bundeseinheitliche Formulare
Auf dem gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder finden Sie zudem weitere bundeseinheitliche Formulare sowie zusätzliche nützliche Informationen.
(Achtung! Sie werden weitergeleitet auf www.justiz.de - das gemeinsame Justizportal des Bundes und der Länder.)
Zentraler Service
Hier finden Sie - alphabetisch sortiert - Links zu überregionalen Informationen der Justiz.
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Justiz - bundesweit
eBundesanzeiger
Bundesnotarkammer
Auf der Seite der Bundesnotarkammer erhalten Sie allgemeine Informationen zu Art und Umfang der Tätigkeit eines Notars. Auf dieser Seite können Sie auch einen Notar in Ihrer Nähe suchen.
Bundesrecht
Hinweise zum Bundesrecht
Gesetze-im-Internet
Bundesrechtsanwaltskammer
Bundesrechtsanwaltskammer
Formulare, Muster und Merkblätter
Neben sachsen-anhaltinischen Vordrucken findet sich auf der Seite des hiesigen Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz der Link zum Formularteil des Gemeinsamen Justizportals der Länder
Landesrecht
Hinweise zum Landesrecht Sachsen-Anhalt
Orts- und Gerichtsverzeichnis
Orts- und Gerichtsverzeichnis - bundesweit
Recht und Gesetz
Das Justizministerium bietet Informationen zu ausgewählten Rechtsgebieten
Testamentsregister
Zentrales Testamentsregister
Vereine
Merkblatt zur Aufnahme in die Liste gemeinnütziger Vereine
Vollstreckungsportal
In dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten erteilt der Einsichtnehmende das Einverständnis zur Speicherung seiner Daten hinsichtlich des vollständigen Namens, Anschrift und des Grundes der Einsichtnahme gemäß § 6 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV). Die Protokolldaten bleiben grundsätzlich für sechs Monate gespeichert (§ 6 Abs. 4 SchuFV). Jeder eingetragene Schuldner kann auf die zu seiner Eintragung vorhandenen Protokolldaten zugreifen. Zum Portal
Vorsorgeregister
Zentrales Vorsorgeregister
Zahlen und Fakten
Entwicklung der Geschäftszahlen der letzten 3 Jahre.
Zeugenbetreuung
Opferberatung und Zeugenbetreuung des Sozialen Dienstes der Justiz